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  2. News
Dies ist eine News des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.
18.12.2023

VOB Teil C

© Gina Sanders – Fotolia.com

Die VOB/C beinhaltet die „Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“. Sie besteht aus verschiedenen DIN-Normen, die nahezu sämtliche Bereiche des Bauwesens abdecken, u. a. auch die DIN 18380 (Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen) sowie die DIN 18 381 (Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden). Für Bauarbeiten jeder Art gilt die DIN 18 299.

Wird die VOB/B wirksam vereinbart, so gelten damit zumindest gegenüber dem Öffentlichen Auftraggeber auch die Vorschriften der VOB/C. Dies ergibt sich aus § 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B. Aber selbst wenn die VOB/B nicht Vertragsgrundlage ist, dürfen die Regelungen der VOB/C nicht einfach ignoriert werden, zumindest nicht alle.

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