Unverhofft kommt oft
Man hofft insgeheim, dass der Kelch an einem vorbeigeht, und doch kann es passieren: Ein Brief der Bezirksregierung mit der Ankündigung einer baldigen Betriebsbesichtigung zum Thema Arbeitssicherheit. Wären Sie vorbereitet?
Das wird in der Regel verlangt
In den meisten Fällen werden Sie dann wie im abgebildeten Anschreiben nach Ihren Arbeitsschutzaktivitäten gefragt. Da hilft nur eins, vorbereitet sein. Und das bedeutet: Dokumentationen vorlegen. Konkret verlangt werden von Ihnen dann:
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisungsnachweise
- Nachweis der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung (Bestellungsurkunde, Dienstleistungsvertrag)
- Betriebsanweisungen (Maschinen, Gefahr-/Biostoffe)
- Vorsorgekartei zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Prüfnachweise der wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln (Leitern, Gerüste, Elektrogeräte, …)