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Dies ist eine News des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.
22.12.2023

Allgemeines zu Ermahnung, Abmahnung und Kündigung

© gopixa – stock.adobe.com

Auch in Unternehmen mit gutem Betriebsklima lassen sich Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer leider nicht immer vermeiden. Wenn ein Fehlverhalten des Mitarbeiters die Ursache ist, können und sollten Sie dies deutlich machen.

Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie den Mitarbeiter „nur“ auf sein Fehlverhalten hinweisen oder auch gleichzeitig arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen wollen. Im Ersten Fall handelt es sich um eine Ermahnung. Sie hat letztlich keine arbeitsrechtliche Bedeutung und stellt damit das mildeste Mittel dar. Arbeitgeber sprechen Sie aus, wenn sie ihre Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten aufmerksam machen, aber nicht direkt eine Kündigung androhen wollen.

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