Änderungsentwurf der neuen BEG Einzelmaßnahmen zum 01.01.2024
Stand: 20.12.2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft & Klimaschutz hat dem Zentralverband SHK heute den Entwurf der BEG EM Richtlinie, die voraussichtlich ab 01.01.2024 wirksam sein wird, übermittelt. Der Text steht noch unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung des Haushaltsausschusses, der im Rahmen eines Umlaufverfahrens hierüber entscheiden wird. Hier eine Zusammenfassung.