ZVSHK stellt klar: Auch SHK-Handwerk ist zur Installation von Solaranlagen berechtigt
Stellungnahme zum OLG Koblenz-Urteil – ZVSHK begrüßt Klarstellung
Sankt Augustin, 21. Juli 2026 - Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 entschieden, dass ein Betrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht für Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben darf. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt die damit verbundene Klarstellung zur Bedeutung qualifizierter handwerklicher Leistungserbringung.
Das OLG Koblenz hatte in dem entschiedenen Fall festgestellt, dass PV-Arbeiten wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechniker-Handwerks darstellen können. Nicht Gegenstand der Entscheidung war jedoch die Frage, welche weiteren Handwerke nach der Handwerksordnung und den einschlägigen Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen ebenfalls zur Ausführung entsprechender Arbeiten berechtigt sind.