Beschränkungsregel für Polyurethane (PU)
Unterweisungsfristen bereits vorgesehen im Arbeitssicherheitsportal
Seit dem 24. August 2023 gilt: Es dürfen nur noch unterwiesene Fachkräfte mit Polyurethan-Produkten arbeiten.
Polyurethan oder "PU"-Produkte sind als atemwegsensibilisierend eingestuft. Sie kommen in vielen Bauprodukten vor, beispielsweise in Montageschäumen oder Klebern. Deshalb gibt es eine (REACH-)Beschränkungsregel für die Verwendung solcher Produkte.
Die besagt, dass demnächst nur noch unterwiesene Personen mit solchen Produkten arbeiten dürfen. Die BG BAU informiert auf ihrer Webseite darüber. Auf ihrer Bauportal-Seite stellt die BG einen Freischaltcode für einige vorgeschlagene Unterweisungen zur Verfügung. Damit können sie an den jeweiligen Online-Angeboten teilnehmen.